Krank in der Probezeit wer zahlt
Wenn ich neu im Job bin und krank werde, will ich vor allem eins wissen: Bekomme ich Geld oder nicht? Genau darum geht es hier. Die Antwort ist simpel, aber wichtig: In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses zahlt meistens nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse. Danach kann Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen.
Krank in der Probezeit wer zahlt: Die Grundregel
Die Probezeit ist kein Sonderfall mit eigenen Krankheitsregeln. Entscheidend ist vor allem die Wartezeit von vier Wochen im Job. Erst danach greift in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit.
Ich merke mir das so:
- Erste 4 Wochen im Job: meist Krankenkasse statt Arbeitgeber
- Ab der 5. Woche: in der Regel Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Nach einer Kündigung: oft Krankengeld, wenn kein Anspruch mehr auf Lohn besteht
Die gesetzliche Grundlage findest du direkt im Entgeltfortzahlungsgesetz. Wenn du es kurz willst: Ohne erfüllte Wartezeit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Die ersten 4 Wochen: Wer zahlt bei Krankheit?
Wenn ich in den ersten vier Wochen meines neuen Jobs krank werde, zahlt der Arbeitgeber normalerweise noch nicht. Dann springt die Krankenkasse ein. Bei gesetzlich Versicherten ist das meist Krankengeld oder je nach Fall eine andere Leistung aus der Krankenversicherung.
Das ist der Punkt, an dem viele überrascht werden. Sie denken: Probezeit = weniger Schutz. Das stimmt nur halb. Der Schutz ist da, aber die Entgeltfortzahlung startet meist erst nach vier Wochen.
Krank in der Probezeit wer zahlt bei gesetzlicher Versicherung?
Bei gesetzlicher Krankenversicherung gilt meistens:
- Der Arbeitgeber zahlt in den ersten vier Wochen nicht weiter den Lohn.
- Die Krankenkasse übernimmt, wenn die Voraussetzungen für Krankengeld erfüllt sind.
- Die Höhe liegt grundsätzlich bei 70 % des Bruttos, aber nicht mehr als 90 % des Nettos.
Mehr Details dazu findest du bei Finanztip und bei der Techniker Krankenkasse.
Was ist mit privater Krankenversicherung?
Bei privater Versicherung läuft das anders. Dann hängt die Zahlung davon ab, ob du eine Krankentagegeldversicherung hast. Ohne so eine Absicherung kann es in der Krankheitszeit finanziell eng werden. Ich würde das nicht dem Zufall überlassen.
Ab wann zahlt der Arbeitgeber in der Probezeit?
Ab der fünften Woche im Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber im Krankheitsfall zur Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen verpflichtet sein. Das gilt auch in der Probezeit, wenn die Wartezeit erfüllt ist.
Wichtig: Nicht die Probezeit entscheidet, sondern die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das ist der Kernpunkt.
- 1. Tag bis 28. Tag: meist kein Lohn vom Arbeitgeber
- Ab dem 29. Tag: Entgeltfortzahlung kann greifen
- Maximal 6 Wochen pro Krankheit: danach endet die Pflicht des Arbeitgebers
Krank in der Probezeit und gekündigt: Wer zahlt dann?
Jetzt wird es praktisch. Wenn ich krank bin und währenddessen die Kündigung bekomme, läuft die Zahlung nicht einfach weiter wie bisher. Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Wenn das Arbeitsverhältnis endet, endet meist auch die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Dann kann Krankengeld von der Krankenkasse greifen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist der Punkt, den viele falsch einschätzen: Kündigung und Krankheit sind zwei getrennte Themen. Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich möglich, aber nicht automatisch erlaubt. Wenn du dazu mehr wissen willst, schau dir die Infos der Bundesagentur für Arbeit und arbeitsrechtliche Einordnungen an.
Was du sofort tun solltest
Wenn ich krank bin, gehe ich nicht ins Rätselraten. Ich handle. Das spart Stress und Geld.
- Arbeitgeber sofort informieren. Nicht diskutieren, einfach sauber melden.
- AU rechtzeitig einreichen. Die Krankschreibung muss korrekt vorliegen.
- Bei der Krankenkasse nachfragen. Klären, ob Krankengeld gezahlt wird.
- Arbeitsvertrag prüfen. Besonders auf Probezeit, Kündigungsfrist und Zusatzregelungen achten.
- Bei Kündigung sofort reagieren. Fristen prüfen und Unterlagen sichern.
Häufige Fehler, die dich Geld kosten
Ich sehe immer wieder dieselben Fehler. Die kosten Zeit, Nerven und im Zweifel bares Geld.
- Zu spät krankmelden und denken, das sei kein Problem.
- Keine AU einreichen und dann auf Zahlung hoffen.
- Probezeit mit Wartezeit verwechseln – das sind zwei verschiedene Dinge.
- Bei Kündigung nicht sofort die Krankenkasse informieren.
- Private Absicherung nicht prüfen, obwohl kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
Krank in der Probezeit wer zahlt: Kurz gesagt
Wenn ich es auf einen Satz runterbreche: In den ersten vier Wochen zahlt meist die Krankenkasse, danach kann der Arbeitgeber zahlen. Ob du in der Probezeit bist, ist nicht der Hauptpunkt. Entscheidend ist die Wartezeit im Arbeitsverhältnis.
Wenn du mehr Sicherheit willst, lies direkt bei deiner Krankenkasse nach und prüfe deinen Vertrag. Gute Infos gibt es auch bei Apotheken Umschau, Workwise und der TK.
Fazit: Krank in der Probezeit wer zahlt hängt von den ersten vier Wochen, deiner Versicherung und dem Status des Arbeitsverhältnisses ab. Wenn du die Regeln kennst, verlierst du kein Geld durch Unsicherheit.